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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#26
Wenn sie darin bestehen, jetzt nicht mehr beim Unterhalt mitzuspielen, dann nutzen sie jetzt nichts mehr. Das ist ja der Witz an der Sache: Das Fenster, den Ansprüchen einen Reset zu verpassen liegt nur ganz am Anfang der Trennung. Später nicht mehr.

Ein Muli, das dich aufsitzen lässt und auf dem du weit geritten bist, bleibt plötzlich stehen. Was machst du? Aufgeben, absteigen, selber laufen? Wohl eher nicht. Er hat ja bewiesen, dass man auf ihm reiten kann. Du wirst versuchen, ihm seine Bockigkeit auszutreiben. Mit steigender Intensität, wenn es nicht spurt.

Bei einem Muli, das dich gleich abwirft wenn du vor dem Stall versuchst aufzusteigen, wirst du schnell aufgeben. Lange Ritte planst du mit dem nicht mehr. Du willst es loswerden und suchst dir ein Anderes.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
Kann es beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von p__ - 15-02-2015, 21:08

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