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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#15
(13-02-2015, 19:18)blue schrieb:
(13-02-2015, 15:48)Austriake schrieb: Ich vermute mal, die Exen-Anwältin missbraucht hier Staatsorgane, ....

Sehe ich nicht so. Eher nutzt sie alle Möglichkeiten, den Titel ihrer Mandantin vollstecken zu lassen, also bei Dir zu pfänden.
An einer Strafanzeige wegen 170 ist erst mal nix gegen zu sagen und ohne weiteres möglich.

Ich gehe davon aus, dass die Exen-Anwältin via Akteneinsicht in die Ermittlungsakten herausfinden will, wo ich lebe und wie an mich heranzukommen ist. Die Ermittlungsarbeit soll der Staat machen, weil dann für die Exe kostenlos.

Den Titel ihrer Mandantin vollstrecken lassen zu wollen ist sinnlos - er wird schliesslich bedient. Pünktlich und auf den Cent genau - wobei mir gerade die Lust daran vergeht. Wenn sie mich schon anzeigen wegen angeblichem Nichtzahlen, dann mach das auch. Ich denke jetzt mal ernsthaft darüber nach.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
RE: Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von Austriake - 13-02-2015, 19:40

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