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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#10
(18-10-2014, 09:36)CheGuevara schrieb: Über das Krankheitsthema habe ich mir vermutlich zu viel Gedanken gemacht und mich unnötig blockieren lassen.

Sehe es doch mal andersrum. Bist Du gesund, oder hast Du auch eine Behinderung?

Deswegen musst Du nicht krank geschrieben sein. Es kann eine Behinderung sein, die Dich aber früher oder später erwerbsgemindert macht.

Du hast dieselbe Möglichkeit, wie Muttchen. Einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen.

Ich habe es in einem meiner Threads schon mal ausgeführt. Die Männer neigen dazu, derartige Krankheiten zu negieren. Sie wollen nicht als schwach und hilflos daher kommen. Sie wollen der großartige und alles im Griff habende Macker sein.

Spätestens dann, wenn der KU ausläuft, stellt sich die Frage, ob Du nun, nachdem diese Verpflichtung weg gefallen ist, nicht doch noch zu Ehegattenunterhalt heran gezogen wirst. Wenn Du jetzt Mindestunterhalt bezahlen kannst, dann kannst Du später auch Ehegattenunterhalt bezahlen. Da der Selbstbehalt nur geringfügig größer ist, wirst Du blechen müssen.

Denk mal ein paar Jahre voraus und bau einfach vor.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
RE: Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von Camper1955 - 18-10-2014, 10:48

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