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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#6
Meine Alte macht bisher zwar noch keine Anstalten, "krank" zu sein ... aber es ist wohl nur der Frage der Zeit, bis sie ihres jetzigen Anwaltes überdrüssig ist und sich Frischfleisch sucht! Der wird dann neu coachen.

Welche Erfahrungen habt ihr mit Krankheiten (1572 bgb) gemacht? was muss Frau dokumentieren, um "Kopf" zu haben (durchzubekommen)?

Reicht da dünnes Attest von Hausarzt oder muss da Facharzt oder gar Amtsarzt ran?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von CheGuevara - 17-10-2014, 21:23

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