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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#2
(16-10-2014, 16:18)CheGuevara schrieb: 170 StGB habe ich bisher immer nur um Zusammenhang mit Kindesunterhalt gesehen, aus dem Paragraphentext geht mir das aber nicht so deutlich hervor.

Hallo Che

Zitat:(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn Exelchen nicht schwanger, hat sie keine Chance.

1.) Sie kann ihr Geld selbst erwirtschaften

2.) Sie kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Im Unterhaltsrecht für Ehegatten gibt es keine gesteigerte Erwerbspflicht. Weder durch fiktives Einkommen, noch durch Senkung Deiner Ausgaben
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31

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