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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#28
(11-10-2014, 22:35)Morel12 schrieb: Es dürfte allgemein bekannt sein das die Scheidung erst 12 Monate später, also im Januar 2015 eingereicht werden kann.

Ist mir neu. Bisher wurde der auch dann nicht zurückgewiesen, wenn noch ein paar Monate bis zum Ende des Trennungsjahres fehlen. Ein früher Scheidungsantrag ist durchaus angebracht, weil das Verfahren bei Gericht dann nochmals 6-9 Monate dauert, ehe es zum Scheidungstermin kommt, in dem dann üblicherweise die Ehe auch geschieden wird. Dann ist das Trennungsjahr lange vorbei. Eine durchschnittliche Scheidung braucht also mit dem Trennungsjahr 15-19 Monate bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Du verwechselst offenbar Scheidungsantrag mit rechtskräftiger Scheidung. Zudem habe ich angenommen, ihr seid euch einig, das Trennungsjahr zurückzudatieren, das habe ich aus deinem Satz hier geschlossen:

(11-10-2014, 15:20)Morel12 schrieb: 1. wenn es nach Ihr ginge wäre das Trennungsjahr bereits seit Januar um.

Wenn sich beide Ehegatten einig sind, zu sagen "wir leben seit 1.1.2013 in getrennten Bereichen der Wohnung", dann hat der Richter das zu akzeptieren und das Trennungsjahr ist im Januar 2014 durch. Ein Getrenntleben in der Wohnung wird zwar vom Gericht abgefragt, aber wenn beide Eheleute übereinstimmende Erklärungen abgeben, gibt es keine weiteren Bedenken.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von p__ - 11-10-2014, 23:01

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