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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#18
An der Wohnung hänge ich nicht unbedingt.
Allerdings müsste die Genossenschaft den Nutzungsvertrag an meine Frau übertragen.
Da Sie ein Einkommen von genau NULL Euro hat wüsste ich nicht warum die dem zustimmen sollten.
Der Hartz 4 Satz reicht ja nicht mal in Summe für die Miete hier.
Ich hatte ein Insolvenzverfahren bis 2012, der Eintrag das ich keine Schulden mehr habe, steht noch bis 31.12.2015 in meiner Schufa Auskunft.
Gemäß Basel 3 Richtlinien bekomme ich damit bei keiner Bank einen Dispo, geschweige denn eine Avalbürgschaft für eine weitere Mietkaution.
Jedenfalls nicht in Germanistan.
Ich habe eine Kreditkarte von einer Bank in Luxemburg mit 2000 Euro Limit, bei denen bin ich ein guter Kunde der jeden Monat pünktlich zahlt.
Wer sich im Genossenschaftsrecht auskennt weiß auch das die Anteile nach Kündigung erst nach der Vollversammlung im Folgejahr ausgezahlt werden.
Stand heute wäre das im Juli 2015.
Dank des Ehegattenunterhaltes kann ich auch keine nennenswerten Beträge zurücklegen.
Also gestaltet sich ein Umzug für mich momentan als nicht finanzierbar.
Warum sollte ich auch freiwillig aus meiner Wohnung gehen?
Ich wohne in einen Neubau aus 2012 mit weniger als 1700 Kw Heizungsverbrauch im Jahr und 20 Minuten Arbeitsweg mit dem Fahrrad oder im Winter 15 Minuten mit dem Bus.
Um Meine eigene Frage zu beantworten:
Die Räumungsklage ist problemlos möglich und kostet ca. 200 Euro Gerichtsgebühren.
50 Gerichtsurteile später hab ich etwas passendes gefunden.
Mal sehen was der Richter am 29. davon hält, wenn er für eine psychisch kranke obdachlose Ende November verantwortlich ist.
Das meine Unterhaltspflicht für eine lange Zeit bestehen wird ist keine Frage, aber das ist akzeptabel.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Morel12 - 11-10-2014, 21:18

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