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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#14
Hallo Skipper,
Ich, der Sozialdienst, das Gesundheitsamt und der Psychiatrische Notdienst wollen alle das Sie in eine betreute Wohneinrichtung kommt.
In einer eigenen Wohnung kommt Die momentan nicht klar.
Im Normalfall bei solchen Umständen dauert die Einrichtung einer Betreuung durch einen Profi 4-6 Wochen.
Erst recht, wenn der Gutachter welcher zur Betreuung Stellung nehmen soll die sofortige Zwangseinweisung veranlasst.
Niemand bei den zuständigen Behörden kann verstehen warum das Verfahren jetzt in den achten Monat geht.
Vor einer eigenen Wohnung steht die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Dann könnte Sie sich um einen Job und eine Wohnung bemühen.
Der Psychiatrische Notdienst war diese Woche zuletzt hier, hat aber keine Zwangseinweisung vorgenommen.
Die beiden hatten schlicht Angst das Ihre Entscheidung am nächsten Tag von einem Richter aufgehoben wird und Sie dann Ärger bekommen.
Den Ernst der Lage haben die beiden sehr wohl erkannt.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Morel12 - 11-10-2014, 19:50

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