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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#3
1. wenn es nach Ihr ginge wäre das Trennungsjahr bereits seit Januar um.
2. wir wohnen hier räumlich getrennt
3. ich habe die Aufgabe als Betreuer abgelehnt, da ich einen Interessenskonflikt hätte.

Da Sie aufgrund Ihrer Erkrankung seit längerer Zeit nicht mehr in der Lage ist einfachste Tätigkeiten wie Einkaufen, essen machen oder waschen nicht auf die Reihe bekommt erledige ich das logischerweise.
Damit ist die Trennung innerhalb der Wohnung hinfällig.

Die Polizei war vor 3 Tagen zuletzt hier weil sich die Nachbarn über den Lärm beschwert haben wenn Sie nachts auf dem Dachboden herumlatscht.
Die interessiert das nicht mehr.
Der letzte Kommentar war nur, das ich den psychiatrischen Notdienst rufen soll, das wäre keinen Anruf bei der Polizei wert.
Eigentum an der Wohnung hat Sie nicht erworben, Sie ist auch nicht im Genossenschaftsregister als Mitglied eingetragen.

Die gegenseitige Verpflichtung hat sie auch vor der Erkrankung sträflich ignoriert.
In den letzten 5 Jahren hat Sie mehrfach Ihre Jobs nach kürzester Zeit hingeschmissen weil ich schließlich genug verdiene.
Das ist aber eine Frage in der Unterhaltsberechnung, da Sie ihre Bedürftigkeit vorsätzlich herbei geführt hat.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Morel12 - 11-10-2014, 15:20

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