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Pfändung ausserhalbEU möglich?
#39
Irgendwie macht ihr dem Typen alle Angst, obwohl unbegruendet!

Zuerst muss er erstmal rechtlich die Information erhalten, das er wegen einer Vaterschaft in Haftung genommen werden soll. Das JA hat ihm ein Schreiben geschickt, das er aber ungeoeffnet zurueckgeschickt hat. Also muss das JA annehmen, das er von dem Schreiben keine Kntniss hat. Somit ist er erstmal als Unwissend einzustufen.
Als naechstes muss das JA eine gerichtliche Klage vorantreiben und das Gericht muss den Putativvater suchen. Finden sie ihn nicht, was einige Zeit dauern wird, koennten sie ganz am Ende einen oeffentlichen Aushang machen wo er dann zwar immer noch keine Kenntnis davon hat, aber das Gericht durch Prozessliche Gesetze davon ausgehen darf, das er es wissen kann.

Beim Gerichtstermin wird der Putativvater nicht sofort zum Vater erklaert. Ist er nicht anwesend, muss der Richter noch schaerfer abwegen, ob die Aussage der Mutter stimmt, das der Vater auch er ist.
Danach muss ein gerichtlicher Vaterschaftstest angeordnet werden und somit wieder von vorn begonnen werden mit der Suche des Putativvaters.
Da er aber im Ausland lebt, wird dies wiederum sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.
Bis hierher rede ich von einer Zeitlaenge von mindestens zwei Jahren, wenn nicht, sogar mehr. Also ist bis hierher nix mit Pfaendung von Rente weil immer noch kein Urteil vorliegt!
Folgender Fall ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen:
Wenn eine Vaterschaftfestellungsklage vor einem deutschen Gericht eingereicht wurde, der Beklagte aber nicht auffindbar ist und am Ende eine oeffentlicher Aushang der Klage stattfand, der Beklagte aber nicht bei Gericht zum Termin erscheint und sich der Richter nur auf die Aussage der Mutter berufen kann, hat noch kein Richter sofort den Beklagten zum Vater erklaert und den Kindesunterhalt festgesetzt! Wenn es nicht einen Anhaltspunkt auf den Verbleib des Beklagten gibt, wird es kein Richter wagen, einfach nur auf die Aussage der Mutter des Kindes zu setzen.
Ist sicher, das der Beklagte im Ausland lebt, gelten hier sogar verschaerfte Fristen (laengere).
Das ganze kann man ewig in die Laenge ziehen und somit ohne Probleme mindestens 5 Jahre hinauszoegern!

Hier werden aber im Moment schon ueber Dinge geredet, die noch gar nicht aktuell sind. Schritt fuer Schritt, und die Pfaendung der Rente ist noch in weiter Ferne!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Pfändung ausserhalbEU möglich? - von Pennfred - 04-10-2014, 08:25
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 04-10-2014, 11:36
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 04-10-2014, 19:05
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 04-10-2014, 19:16
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 05-10-2014, 19:03
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 05-10-2014, 19:30
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 07-10-2014, 15:21
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 07-10-2014, 15:54
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 07-10-2014, 18:10
Pfändung ausserhalbEU möglich? - von Pennfred - 07-10-2014, 18:44
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von gleichgesinnter - 08-10-2014, 03:03
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 08-10-2014, 08:53
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 08-10-2014, 10:08
Pfändung ausserhalbEU möglich? - von Pennfred - 09-10-2014, 04:27
RE: Pfändung ausserhalbEU möglich? - von p__ - 09-10-2014, 09:45

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