07-10-2014, 18:10
(07-10-2014, 16:25)Blumentopferde schrieb: Der 850d gilt generell für Einkommen und da EURente als normales Einkommen gilt hat sich das erledigt.
Nicht generell. Es wird durchaus unterschieden. Von den § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezügen hat ihm mindestens die Hälfte des nach § 850a unpfändbaren Betrages zu verbleiben.