Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Doppelresidenzmodell schmackhaft machen
#2
Die Sorgen um den bestehenden Umgang teile ich so nicht. Angst fressen Seele auf. Es ist nicht so einfach zu "kürzen" wie du befürchtest. Hier besteht nach längerer Zeit auch eine Kontinuität, die zu wahren ist. Du mußt nur wachsam sein und sofort bei aktiven Anziechen handeln, d.h. gerichtlich tätig werden.

Zum schmackhaft machen, finde ich diesen Vortrag doch sehr gut:
https://www.youtube.com/watch?v=HpV4AXJFqHQ

Allerdings sehe ich das Problem, dass WM meist nur direkt nach der Trennung eingerichtet werden und dann auch beibehalten werden. Umgekehrt in deienr Situation, also von "umfangreicherem Umgang" zum WM da steht meist die Kindesunterhalts-Prämie einer Einigung im Weg.

Da du KU 1. Stufe zahlst, könntest du evtl. etwas über Aufstockung machen, d.h. den KU vom Amt zurückholen - und dann nimmt das Amt evtl. auch die Kimu für die Kosten der Umgangstage in Anspruch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Doppelresidenzmodell schmackhaft machen - von sorglos - 01-10-2014, 10:51

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste