12-09-2014, 18:32
Tenor dieser Entscheidung ist, dass der Unterhaltspflichtige Hartz-IV Empfänger als Bauhelfer 11,05 € Lohn erzielen könnte und nach Meinung des Gerichtes, körperlich, seelisch und geistig gesund ist.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen....wdoccase=1
Das Gericht kommt nach sozial- und steuerrechtlichen Abzügen, sowie nach Abzug von pauschaliertem berufsbedingtem Aufwand auf ein bereinigtes Netto von 1260,36 € im Jahr 2012, von 1270 € im Jahr 2013 und 1279,99 € im Jahr 2014.
Damit wäre er leistungsfähig.
Ich hätte an Stellung des Klägers fachärztlich überprüfen lassen, ob ich für diesen Job tauglich bin. Es gibt in den Sozialgerichtsverfahren viele Einschränkungen, die so eine Berufsausübung unmöglich machen. Bei mir persönlich ist unter anderem z. B. jede Tätigkeit im Freien ausgeschlossen worden. Sowohl von den Gutachtern der Agentur für Arbeit, als auch der damaligen ARGE, die heute Jobcenter heißt. Die Rentengutachter haben sich dieser Einschätzung immer angeschlossen.
LG
Robert
http://www.rechtsprechung.niedersachsen....wdoccase=1
Das Gericht kommt nach sozial- und steuerrechtlichen Abzügen, sowie nach Abzug von pauschaliertem berufsbedingtem Aufwand auf ein bereinigtes Netto von 1260,36 € im Jahr 2012, von 1270 € im Jahr 2013 und 1279,99 € im Jahr 2014.
Damit wäre er leistungsfähig.
Ich hätte an Stellung des Klägers fachärztlich überprüfen lassen, ob ich für diesen Job tauglich bin. Es gibt in den Sozialgerichtsverfahren viele Einschränkungen, die so eine Berufsausübung unmöglich machen. Bei mir persönlich ist unter anderem z. B. jede Tätigkeit im Freien ausgeschlossen worden. Sowohl von den Gutachtern der Agentur für Arbeit, als auch der damaligen ARGE, die heute Jobcenter heißt. Die Rentengutachter haben sich dieser Einschätzung immer angeschlossen.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.