15-09-2014, 10:52
(15-09-2014, 10:19)p schrieb: 1. Tut so was ein Mann, gibt das mit hoher Wahrscheinlichkeit ein deftiges Eigentor, von dem er sich nicht wieder erholt. Wenn sie das Gegenteil behauptet, fliegt nämlich ER raus.
2. Die krachenden Gewaltszenen sind vielleicht in Müllmedien wie der Glotze üblich, aber in der Realität reagieren die Leute auf Provokationen meistens völlig anders. Sie erklären dich für verrückt und schliessen das Schlafzimmer ab, dann hast du kein Gewaltschutzgesetz, sondern die Couch oder die Garage.
So, sieht es aus.
Selbst wenn die Frau gewalttätig gegen einen war heißt es noch lange nicht das sie die mitnehmen. Da kann es passieren das sie die Täterin im Haus bei den Kindern lassen und Dich mitnehmen. Für die Polizei ist die Sache dann so genüge getan. Weil Gesellschaftspolitisch sehen die es so:
www.polizei-beratung.de
Ganz überwiegend handelt es sich um Gewalthandlungen von Männern gegenüber Frauen..........3 Zeilen weiter steht dann .. die Gewaltanwendung kann sich auch bei Partnerinnen oder Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensweisen ereignen.
So, also scheint für die Polizei die Sache klar zu sein...
Ehrlich ich finde es eine Frechheit das da so etwas steht...