08-09-2014, 21:42
Es ist also punktgenau eingetroffen, war wir dir vorausgesagt haben, aber du bist trotz deiner bereits gemachten Erfahrungen mit solchen Damen (die letzte war die Defizitäre aus Äthiopien, oder?) mit Volldampf in die nächste Chose. Wie oft willst du das eigentlich noch wiederholen? Dein Problem ist deine totale Lernresistenz im Bezug auf importierte Damen. Sorry, wenn ich dir das so klar sage, aber war schon 2011 glasklar.
Ja, nach Madagaskar ist Kindesunterhalt zu zahlen, das ist Ländergruppe IV, den kann man von der Steuer absetzen. Verdienst du mittlerweile genug Geld? Nur die Höhe ist strittig, es gibt da das KG Berlin, das bezüglich Polen geurteilt hat, 07.09.2001 Az. 3 UF 9399/00 - da wurde ein Abschlag ausgeurteilt. Der Gerichtsstand ist bei Kindesunterhalt nichttrivial. Die schlechte Nachricht ist, dass es Tricks gibt, den nach Deutschland zu legen, dann hast du auch blitzschnell ein vollstreckbares Urteil an der Backe. Das Bundesamt für Justiz ist für die Dame jetzt der einfache und billige Weg, aber sie und ihre Freundinnen wissen mit Sicherheit recht gut, was die weiteren Möglichkeiten sind, wenn du nicht parierst.
Um deine Frage erneut und noch simpler zu beantorten: Nein, das BFJ kann nicht vollstrecken. Aber eine Unterhaltforderungen wirksam gegen dich durchzusetzen ist ohne echte Probleme möglich.
Ja, nach Madagaskar ist Kindesunterhalt zu zahlen, das ist Ländergruppe IV, den kann man von der Steuer absetzen. Verdienst du mittlerweile genug Geld? Nur die Höhe ist strittig, es gibt da das KG Berlin, das bezüglich Polen geurteilt hat, 07.09.2001 Az. 3 UF 9399/00 - da wurde ein Abschlag ausgeurteilt. Der Gerichtsstand ist bei Kindesunterhalt nichttrivial. Die schlechte Nachricht ist, dass es Tricks gibt, den nach Deutschland zu legen, dann hast du auch blitzschnell ein vollstreckbares Urteil an der Backe. Das Bundesamt für Justiz ist für die Dame jetzt der einfache und billige Weg, aber sie und ihre Freundinnen wissen mit Sicherheit recht gut, was die weiteren Möglichkeiten sind, wenn du nicht parierst.
Um deine Frage erneut und noch simpler zu beantorten: Nein, das BFJ kann nicht vollstrecken. Aber eine Unterhaltforderungen wirksam gegen dich durchzusetzen ist ohne echte Probleme möglich.