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Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz
#6
(13-08-2014, 23:27)wackelpudding schrieb: Ich denke, das ist viel einfacher und Standard: Wo der Staat in eine Leistungspflicht kommt, tut er halt alles, um sie so gering wie möglich zu halten.

Ja, wie ich bereits hier im Forum schrubbte, wird auch bei sozialrechtlichen Regelungen neuerdings auf das noch recht junge Urteil des BGH geschielt, bei dem der Vater das Kind in dem Wohnraum unterbringen mußte, den er sich eben noch von seinem Einkommen leisten kann. Allerdings war der Mann Polizist mit einem ganz ordentlichen Gehalt und die Mutter Lehrerin. Das waren ja keine armen Schlucker wie meiner einer, von raid gar nicht zu reden Tongue.

(13-08-2014, 22:08)raid schrieb: Wenn ersteres der Fall werden sollte, dann ist zumindest sozialrechtlich gesehen die Vater-Kind-Familie gestorben.

Vielleicht auch nicht. Es gibt da noch den einen oder anderen vielversprechenden Ansatz, das ganze doch noch
sozialrechtlich durchzubringen. Aber das erfordert wohl oder übel erst mal wieder den Rechtsweg.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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