13-08-2014, 21:03
(13-08-2014, 20:28)Zahlmeister schrieb: ...im Falle einer vorliegenden gesteigerten Erwerbsobliegenheit...
Siehe hierzu: BGH, XII ZR 182/06
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Unterhalt 18 / erwerbsunfähig
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