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Unterhalt für angehende Studentin
#10
Super, vielen Dank.
Die Trennungsfaq hab ich im Vorfeld schon gelesen.
Nur leider steht dort nichts über "nicht privilegierte" Volljährige
die ein Studium anstreben oder bereits ausüben.

Wenn sie denn Unterhalt einfordert,
welche Unterlagen muss sie mir zur Verfügung stellen?

Und ist es richtig, dass eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Eltern
mit Ende der schulischen Ausbildung (Beginn des Studiums) erlischt?
Wenn ein Elternteil aufgrund eines Halbtagsjobs nicht zahlungsfähig ist,
kann ihr kein fiktives Einkommen oder sonstiges angerechnet werden?
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt für angehende Studentin - von masku - 05-08-2014, 16:43
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 19:30
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von masku - 05-08-2014, 20:12
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 20:20

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