29-07-2014, 21:12
Ob es jetzt noch geht mit der Zeugnisvorlage, ist fraglich. Die Einsichtnahme ins Zeugnis bei Volljährigen ergibt sich aus der Verpflichtung, die Ausbildung zu finanzieren, daraus korrespondierend das Recht der Eltern zu einer informativen Kontrolle der Berufsvorbereitung, weshalb z.B. die Vorlage von Zeugnissen, Scheinen usw verlangt werden kann (OLG Celle FamRZ 1980, 914, 915).
Solange Unterhalt gezahlt wird, haben die Eltern Kontrollrechte zur Überprüfung, ob die Ziele zur Ausbildung auch eingehalten werden, §1605 BGB gilt in beide Richtungen: Zeugnisse und andere Ausbildungsnachweise müssen vorgelegt werden.
Aber nun ist das Abitur vorbei, du hast bereits gezahlt, ein nachträglicher Anspruch wird nicht mehr so leicht zu begründen sein. Um Unterhalt kann es nicht mehr gehen, denn das ist Vergangenheit.
Solange Unterhalt gezahlt wird, haben die Eltern Kontrollrechte zur Überprüfung, ob die Ziele zur Ausbildung auch eingehalten werden, §1605 BGB gilt in beide Richtungen: Zeugnisse und andere Ausbildungsnachweise müssen vorgelegt werden.
Aber nun ist das Abitur vorbei, du hast bereits gezahlt, ein nachträglicher Anspruch wird nicht mehr so leicht zu begründen sein. Um Unterhalt kann es nicht mehr gehen, denn das ist Vergangenheit.