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Titulierung des Kindesunterhaltes
#8
(15-07-2014, 13:41)Nucki schrieb: Außerdem werde ich die Punkte "Befristung des Unterhaltstitels bis zum 18 Geburtstag der Kinder" und "Reduzierung des Unterhaltes bei Zahlungsschwierigkeiten" regeln lassen.
Kann mein aktives Vorgehen gravierende Nachteile mit sich bringen?

Ja, zunächst wird Dein bisheriges gutes Verhältnis zur Ex schlagartig vorbei sein. Und was ein gutes Verhältnis bedeutet, wenn man durch gemeinsame Kinder noch aneinander gebunden ist, wirst Du spätestens dann wissen, wenn Du es nicht mehr hast.

Zweitens dürfte die von Dir beabsichtigte Klausel bezüglich temporärer Zahlungsschwierigkeiten nicht möglich sein (Titel sind im allgemeinen bedingungsfeindlich, d.h. es muss ohne weiteres zu erkennen sein, ob daraus vollstrekt werden kann oder nicht).

Selbst wenn der Notar das aufnehmen würde, könnte die Ex den Titel als solchen anfechten.
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Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 13:41
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von p__ - 15-07-2014, 13:44
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:48
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:57
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 15:24
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von Theo - 15-07-2014, 15:26

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