15-07-2014, 13:20
(15-07-2014, 13:12)Mongobill schrieb: Ganz einfach.sie hat ja von ihm auch was bekommen zum Lebensunterhalt.
Unterm Strich hat das mit dir nur insofern etwas zu tun, als dass du auf Abänderung hättest klagen können. Hast du aber nicht.
(15-07-2014, 13:12)Mongobill schrieb: eine gefestigte Lebensgemeinschaft besteht nach zwei Jahren. Aussage meiner Anwältin!
Das ist nun eine sehr oberflächliche und veraltete Faustregel, die in diversen Beschlüssen schon lange widerlegt oder sozusagen nach unten korrigiert wurde.
Du solltest das zum Anlass nehmen, die Kompetenz und die Loyalität deiner Anwältin dir gegenüber sorgfältig zu prüfen.