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Aufgelaufene Schulden? Wie man auf Auskunftsforderung reagiert
#16
Das Schild spielt keine Rolle. Der gegnerische Anwalt hat den üblichen Standardbaustein zur Einkommensabfrage verwendet, in dem alles durch die Bank genannt ist, was irgendwie Einnahmen sein könnten. Ein Nachweis der Nicht-Selbständigkeit ist nicht nötig. Man beantwortet so etwas zunächst mit "Ich erkläre hiermit, weder heute noch in der Vergangenheit einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen zu sein. Vielmehr bin ich seit dem x.x.xxxx unfallbedingt erwerbsunfähig krankgeschrieben (Nachweis liegt bei)".

Wir explizit wegen dem Schild gefragt, antwortet man:

"Herr Anwalt, es tut mir sehr leid, dass Sie nicht in der Lage sind einen Scherzzettel vom Jahrmarkt nicht von einem Praxisschild zu unterscheiden. Ich bin im Übrigen auch in keinem Verzeichnis als Naturheilkundler eingetragen und erkläre hiermit: Ich war und bin nicht selbstständig, kein Naturheilpraxisbetreiber, nichts dergleichen. Das Schild hängt dort, weil ich meiner von mir gepflegten sterbenden Schwester eine Freude machen wollte, aber Pietät oder gar Verständnis für solche Ereignisse ist von Ihresgleichen natürlich nicht zu erwarten, eher schon Nachfragen selbst nach gebrauchtem Toilettenpapier, wenn damit irgendein Schimmer auf mehr Unterhalt verbunden wäre."

Der letzte Satz ist natürlich unnötig, der dient nur der eigenen Seelenhygiene.
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RE: WIe und wo bekommt man die ganzen aufgelaufenen Schulden heraus? - von p__ - 15-07-2014, 13:26

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