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Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung
#9

(09-07-2014, 16:20)the notorious iglu schrieb: Einen Kredit aufnehmen kannst du jedenfalls nicht, weil das als Einkommen angerechnet wird.
Nein, wenn es ein zweckbestimmtes Darlehen ist, ist es kein Einkommen. Es gibt dann jedoch enge zeitliche Grenzen, wann es dafür verwendet werden muss. Kenn so einen Fall, wo Aufstocker Bankdarlehen erhielt, um zweite Wohnung im geerbtem Haus vermietbar zu machen - er kam leider auch mit der Einnahme "nicht so ganz" aus der Bedürftigkeit. ;-)

Grundsätzlich ist das schon möglich - aber oft ein ziemlicher Hickhack. Und nur, wenn du auch selbst drin wohnst. Allerdings bekommst du dann nur Zinsen(keine Tilgung) und oft sehr knauserig mit den BK/NKs. Da ist es wirklich besser, wie @iglu schon schrieb, du wirst Mieter im väterlichen Haus. Unsere Aufstocker im Eigenheim, haben echt dauernd Ärger, jede Reparatur muss einzeln bewilligt werden. Ein echter Erhalt ist auf längere Sicht nur schwer möglich.

Das JA wird bei Rückständen wohl nicht gleich die Verwertung anstreben - eher werden sie zügig eine Sicherungshypothek eintragen am nächst möglichen Rang. Teilweise können sie sich für mdj. Kind auch im Rang vorschieben lassen! Aber wohl nicht vor die erstrangige Bank. In jedem Fall kommen Immobesitzer niemals under Mindest-KU.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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