Die Richterin hat nun ihren Vorschlag für die Berechnung des anteiligen Kindesunterhalts für die paritätische Doppelresidenz unserer Kinder unterbreitet. 90% des Kindesunterhalts und der Mehrkosten werden auf mich umgelegt. Nun stelle ich mir folgende Fragen:
Sind in der Berechnung Sachverhalte, bei denen das OLG anders entscheiden würde? Sollte man die Quotelung generell in Frage stellen?
Wer ist in Deutschland der Unterhaltsexperte für das paritätische Wechslmodell?
1. Es gibt bei uns keine Berücksichtigung der unterschiedlichen Beschäftigungsanteile. Da die Mutter nach der Vereinbarung zum Wechselmodell die Arbeitszeit auf 75% reduziert hatte, müsste sich dies (aus meiner Sicht) in der Berechnung des Kindesunterhaltes widerspiegeln.
Der ISUV fordert z.B.: Praktizieren Eltern das Wechselmodell, sollte der Kindesunterhalt entsprechend den Betreuungsanteilen aufgeteilt werden.
2. Der Besserverdienende trägt die zusätzlichen Kosten für die Entfernung zwischen den Wohnorten, die von der Mutter im Nachgang geschaffen wurde. Wieso wird dies automatisch auf den Besserverdiener umgelegt?
3. Es werden in der Berechnung nur 20% der Tilgung/Schulden für Wohneigentum einkommensmindernd anerkannt.
Für jede Anregung dankbar
bluegene
Sind in der Berechnung Sachverhalte, bei denen das OLG anders entscheiden würde? Sollte man die Quotelung generell in Frage stellen?
Wer ist in Deutschland der Unterhaltsexperte für das paritätische Wechslmodell?
1. Es gibt bei uns keine Berücksichtigung der unterschiedlichen Beschäftigungsanteile. Da die Mutter nach der Vereinbarung zum Wechselmodell die Arbeitszeit auf 75% reduziert hatte, müsste sich dies (aus meiner Sicht) in der Berechnung des Kindesunterhaltes widerspiegeln.
Der ISUV fordert z.B.: Praktizieren Eltern das Wechselmodell, sollte der Kindesunterhalt entsprechend den Betreuungsanteilen aufgeteilt werden.
2. Der Besserverdienende trägt die zusätzlichen Kosten für die Entfernung zwischen den Wohnorten, die von der Mutter im Nachgang geschaffen wurde. Wieso wird dies automatisch auf den Besserverdiener umgelegt?
3. Es werden in der Berechnung nur 20% der Tilgung/Schulden für Wohneigentum einkommensmindernd anerkannt.
Für jede Anregung dankbar
bluegene