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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#30
Liebe Mitstreiter,
ich bin mal wieder dankbar für jede Anregung und brauche etwas Orientierung oder vielleicht nur Psychohygiene, denn derzeit steht das Thema Kindesunterhalt auf der Tagesordnung. Zur Situation:

- Zwei Kinder (7 und 13 Jahre)
- Paritätisches Wechselmodell
- wöchentlicher Wechsel
- Entfernung der Wohnorte 25 km
- Schulstandort bei der Mutter
- Kindergeld bekommt die Mutter
- Bereinigtes Einkommen (75%) Mutter: 1300 Euro
- 500 Euro Kosten für Betreuung/Fahrten der Kinder zur Schule

08.2012 hatte die Mutter einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Es wurde zwischen den Eltern ein Doppelresidenzmodell vereinbart (am Schulstandort der Kinder beim Vater).

09.2012 hatte die Mutter ihren zweiten Job gekündigt. Sie arbeitet seitdem 75% einer VZ und hat so monatlich 400-700 Euro weniger Nettoeinkommen. Auch dies war im August 2012 nicht abzusehen und nicht Gegenstand des Vergleichs. In der Berechnung zum Unterhalt verschärft sich so im Nachhinein das Ungleichgewicht in Bezug auf Einkommen und auch der Unterschiede bei der Quotelung. Die Richterin wollte damals von Erwerbsobliegenheit oder fiktivem Einkommen nichts wissen.

10.2012 entstanden zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 300 Euro pro Monat durch den Umzug der Mutter in 25 km Entfernung.

09.2013 wird von der Mutter eine eA auf Schulstandortwechsel und gleichzeitig ein Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt, da sie nun das Wechselmodell ablehnte (Begründung: zu stressig für die Kinder). Dem Antrag auf Schulstandortwechsel wurde zugestimmt, da die Richterin erkannte, dass sich die Mutter das Modell (Was diese ja geschaffen hatte.) nicht mehr leisten kann/möchte“ bzw. weil sie die Kinder zukünftig bei der Mutter gesehen hat.

Laut Gerichtsbeschluss gab es nun ein paritätisches Wechselmodell mit zusätzlichen Fahrt- und Betreuungskosten von 300 Euro für Betreuung bzw. Fahrten der Kinder zur Schule. Es ist ein Modell wider Willens im doppelten Sinn, da die Mutter noch nie ein Doppelresidenzmodell wollte und der Vater ein paritätisches Wechselmodell trägt, mit zusätzliche Kosten, die die Mutter verursacht hat.

1. Macht es Sinn in der Verhandlung (oder zuvor) darauf hinzuweisen, dass sich die Grundvoraussetzungen für die damalige Vereinbarung zum Wechselmodell im Nachgang mehrmals zu Ungunsten des Vaters geändert haben und daraus eine Ungleichbehandlung entsteht?

Oder stellt man damit ein System in Frage, was man normalerweise (wenn die Kosten nicht wären) möchte? Auf die Lösung, dass beide Eltern die Fahrten bzw. den Unterhalt gleichermaßen tragen, will sich die Mutter nicht einlassen. Muss ich dies so hinnehmen? Gibt es vergleichbare Fälle?

2. Wenn die Kinder bei jeweils einem Elternteil leben würden und die Kindesunterhalt-Bedarfsunterschiede werden verrechnet, dann würde es auch einen Ausgleich geben, aber der wäre geringer. Wie kommt es zu dieser Ungleichheit? Ist es nicht das Gleiche, ein paritätisches Doppelresidenzmodell und das Modell „jedes Kind bei einem Elternteil“. Oder nehme ich die falsche Formel? Wo ist mein Denkfehler?

3. In den Unterhaltsausgleichsberechnungen wird von einem 1200,-Euro-Selbstbehalt ausgegangen. Vermindert sich der Selbstbehalt bei der Mutter, wenn sie nur 75% arbeitet?

4. Ist es normal, dass der Vater in dieser Situation 300 Euro Kindesunterhaltsausgleich an die Mutter zahlt und extra noch Kosten für die Fahrten der Kinder zur Schule in Höhe von 500 Euro übernimmt?

Vielen Dank!
bluegene
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RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von bluegene - 04-07-2014, 15:25
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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