27-06-2013, 11:00
In dieser Situation hängt alles von eurer Richterin ab. Die Urteile decken eine grosse Breite ab, von "gar kein Unterhalt, jeder zahlt seins" weil keiner der Elternteile berechtigt ist, Unterhalt im Namen des Kindes zu verlangen bis zu "Papa zahlt alles, weil er viel mehr verdient".
Die Richterin hat schon mal bewiesen, dass sie gerne die Augen zumacht. Einem Vater, der nach der Trennung einen Job kündigt hätte man sofort zu fiktivem Einkommen herangezogen. Sei also vorgewarnt. Den Selbstbehalt kann sie genauso selbstherrlich festlegen. Ein einheitliche "Berechnung" dafür gibt es nicht, beim Wechselmodell ist alles möglich.
Die Richterin hat schon mal bewiesen, dass sie gerne die Augen zumacht. Einem Vater, der nach der Trennung einen Job kündigt hätte man sofort zu fiktivem Einkommen herangezogen. Sei also vorgewarnt. Den Selbstbehalt kann sie genauso selbstherrlich festlegen. Ein einheitliche "Berechnung" dafür gibt es nicht, beim Wechselmodell ist alles möglich.