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Unterhalt und Wegfall von H4
#13
@bubi; Du hast also eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, der AG überweist Dir aus dessen Mitteln zusätzlich 40 Euro in einen Altersvorsorgevertrag.
Es ist kein Gehaltsbestandteil in dem Sinne. Die 40 Euro (bitte verbessere mich, wenn der Vertrag anders lautet), werden sozialversicherungsbefreit und sind lohnsteuerfrei. Diese 40 Euro bekommst Du also auch nur, wenn Du einen Vertrag machst.

Hier eine gute Beschreibung: http://www.vers-berater.de/text/bav/Dire...2009-1.pdf


Hier steht aber:
Zitat:(2) 1Zu den Altersvorsorgebeiträgen gehören auch

a)
die aus dem individuell versteuerten Arbeitslohn des Arbeitnehmers geleisteten Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung und
b)
Beiträge des Arbeitnehmers und des ausgeschiedenen Arbeitnehmers, die dieser im Fall der zunächst durch Entgeltumwandlung (§ 1a des Betriebsrentengesetzes) finanzierten und nach § 3 Nummer 63 oder § 10a und diesem Abschnitt geförderten kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des § 1a Absatz 4 und § 1b Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Betriebsrentengesetzes selbst erbringt,

Heißt: Du könntest durch eine "Entgeldumwandlung" einen zusätzlichen Betrag aus eigener Tasche in eine betriebliche Altersversorgung zahlen. Dieser Betrag wird gleich von Deinem Brutto abgezogen, verringert also in der Folge die Steuerlast (weil das Brutto ist ja nun weniger) und die Beiträge werden ebenfalls von Sozialversicherungsbeiträgen befreit als auch pauschal versteuert. Der pauschale Steuersatz von 20% ist also dann gegebenenfalls geringer als Dein individueller Steuersatz.

Liegt also ein Vertrag vor, in den Du eigene Beiträge aus Deinem Lohn ein zahlst, kannst Du Dich auf den von iglu geposteten § 82 berufen.

Zitat:Im Wesentlichen bezieht sich das auf die Riesterrente.

Das bezieht sich auf alle staatlich geförderten Produkte. Zur einfachen Übersicht ist das sogenannte 3-Schichten Modell hilfreich. Es betrifft also Produkte aus Schicht 1 und Schicht 2.

http://www.cecu.de/3-schichten-modell.html
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Unterhalt und Wegfall von H4 - von bubi - 01-07-2014, 21:23
RE: Unterhalt und Wegfall von H4 - von bubi - 01-07-2014, 23:03
RE: Unterhalt und Wegfall von H4 - von sorglos - 01-07-2014, 23:34
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RE: Unterhalt und Wegfall von H4 - von sorglos - 17-08-2017, 01:06
RE: Unterhalt und Wegfall von H4 - von bubi - 17-08-2017, 20:35

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