09-03-2009, 16:59
Ich such den ganzen Mist mal fuer dich raus, vorsichtiger!
Aber um es vorweg zu sagen, ab Vaterschaftsfeststellung kann rueckwirkend ab Geburt des Kindes Unterhalt verlangt werden!
Kann ich dir mal raussuchen, den "wunderbaren" ZPO Text
gleichgesinnter
Aber um es vorweg zu sagen, ab Vaterschaftsfeststellung kann rueckwirkend ab Geburt des Kindes Unterhalt verlangt werden!
Kann ich dir mal raussuchen, den "wunderbaren" ZPO Text
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum