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Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet!
#14
(08-03-2009, 17:29)gleichgesinnter schrieb:
Zitat:Sehr geehrter Herr XXX,

Im Ausland lebende Unterhaltsverpflichtete bekommen keinen Selbstbehalt zugesprochen weil es ihre eigene Entscheidung war nach Spanien zu ziehen.

Gruss gleichgesinnter

Bist Du sicher, hast Du das Schreiben SO bekommen? Was'n das für ein Quatsch? Ich meine, ich weiß ja, dass beim Jugendamt ziemlich oft Schwachmaten sitzen, aber den Satz muss man sich mal auf er Zunge zergehen lassen... absolut sinnfrei.
Detlef lebt auch im Ausland, hat die freie Entscheidung aber nicht nach Spanien zu ziehen vorgezogen. Also so ein geistloser Schwachsinn...

Dann die Forderung: Wenn bis dann und dann kein Geld eingegangen ist, DANN GIBT DAS ABER HAUE (in Form eines Strafantrages)... blablabla...

Zahle einfach einen angemessenen, denkbaren Obulus und die Strafanzeige verpufft zu 99%. Lies Dir den entsprechenden StGB § einfach mal durch.

Echt, über Jugendämter kann man sich nicht mal mehr wundern, nur noch den Kopf schütteln...

edit: eben erst gelesen. Der zeitliche Ablauf wann Du zur Zahlung - und vor allem AB WANN - zu zahlen ist... also DIE Begründung des Gerichtes hätte ich gerne mal gewusst. Mit welchen §§ haben die den das Schuldrecht mal eben ausgehebelt? Vaterschaftsfeststellung - 3 Jahre zurück gerechnet. Ab dann bestehen Forderungen. Wenn nicht sogar erst ab Titulierung die 3 Jahre gelten. Da bin ich mir nicht ganz sicher. Aber mal eben zu sagen 2006 darf er rückwirkend ab Geburt zahlen??? Also irgendwas stimmt hier doch gar nicht.
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RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - von vorsichtiger - 09-03-2009, 15:48
RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - von chbar - 09-03-2009, 21:20
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RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - von Trinco - 08-04-2009, 19:03

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