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Unterhaltsvorschuss umgehen? Spezieller Fall
#2
Die möglichen Optionen hast du ja schon benannt.

Am sinnvollsten fürs Kind wäre wohl die 2. Option. Ihr legt eine schriftliche Elternvereinbarung über die hälftige Betreuung im wöchentlichen Wechsel der Unterhaltsvorschussstelle vor. Da dann keine überwiegende Betreuung vorliegt, lehnt da Amt den Antrag ab und du hast einen Beleg für deine Mitwirkungspflicht gegenüber dem JC.
Dann würdest du weiter (!) den hälftigen AE-Zuschlag bekommen. Allerdings nur die hälftige Regelleistung, weil dann ja nur das Kind bei dir hälftig versorgt werden muss. Bei dir stünden also weniger Aufwand und minus 182€ zu Buche.
Dafür sollte er dann auch die zeitlich Verantwortung übernehmen und er müsste sich überlegen, ob ihm das leichter fällt als der "Streß" mit dem Amt.
Ergänzend könnte er übrigens die Leistungen fürs Kind (2. Hälfte) beantragen und würde auch noch einen Teil der Wohnkosten bekommen. Das Kind wäre nämlich bei ihm bedürftig und lebte in Haushaltssgemeinschaft mit einer Person mit Auschlusstatbestand (=Studium). Aber dazu ist er vielleicht unwillig, weil dann hätte er ja auch "Streß" mit dem anderen Amt. Aber ein bischen Zusammenarbeit kann sich für euch beide lohnen.

Wenn nicht, dann wäre nur die 3.Option sinnvoll, weil die 1. über kurz oder lang zu einem extra teuren Gerichtsverfahren, betrieben von der UVG-Stelle führen wird.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltsvorschuss umgehen? Spezieller Fall - von sorglos - 07-06-2014, 10:57
RE: Unterhaltsvorschuss umgehen? Spezieller Fall - von mimamause - 07-06-2014, 11:09
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RE: Unterhaltsvorschuss umgehen? Spezieller Fall - von mimamause - 09-06-2014, 18:19

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