Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsfahrtkosten geltend machen
#6
(05-06-2014, 14:32)Sixteen Tons schrieb: Ich frage mich überhaupt, wie sich die DDT bei einer Mindestlohndiskussion um 8,50 Euro herum irgendwie noch rechtfertigen lässt. Das muß denen doch über kurz über lang total um die Ohren fliegen.
Die werden um jeden Preis daran festhalten. Klar, mit Mindestlohn, kann man auch bei Vollzeit keinen Mindestunterhalt bezahlen. Es geht dabei aber nicht um die Niedriglöhner/Mieter-Väter.

Vielmehr um die "stille Enteignung" der Väter, die vor dem Kinder kriegen bereits Wohneigentum angespart haben oder ein "Nest für die Familie" gebaut haben - wegen der niedrigen Wohnkosten in der Tabelle, bleiben die nämlich immer drunter und können den Umgangswohnungsmehrbedarf nicht darlegen, weil sie den Wohnraum "ja schon haben". Auch aufstocken fällt da schwerer.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Umgangsfahrtkosten geltend machen - von sorglos - 04-06-2014, 23:39
RE: Umgangsfahrtkosten geltend machen - von blue - 05-06-2014, 20:38
RE: Umgangsfahrtkosten geltend machen - von sorglos - 05-06-2014, 16:42

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste