05-06-2014, 12:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-06-2014, 12:13 von Camper1955.)
Dann muss halt irgend einer sich bis vor das Bundesverfassungsgericht durch klagen. Was der (aufstockende) ALG II - Empfänger bekommt, muss auch der Niedriglöhner bekommen.
LG
Robert
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.