(31-05-2014, 19:38)wackelpudding schrieb: (...)DEM widerspreche ich ausdrücklich und weise in dem Zusammenhang auf Art. 6 GG und konkretisierende Normen hin, die ausdrücklich ein Wachen der Gemeinschaft über Familie, Eltern und ihre Kinder vorgeben.
Die Frage kann mMn nicht sein, ob es für jemanden richtig ist, sich so oder so zu entscheiden: Das muß jeder aus seiner persönlichen Situation für sich entscheiden.
(...)Sicher ist dann die Situation, in die man sich retten konnte, auch ausschlaggebend dafür, ob man sich Wiederannäherung leisten kann und/oder will. Das entscheiden dann eigene Bewertungen. Wer sich das vor Augen hält, weiß auch, dass er jemand anderen nicht wirklich raten kann und es keinen Grund gibt, den Verlust eigener Kinder zu feiern.
Zitat:Für Kinder ist es zweifelsohne besser, wenn sie Bindungen zu beiden Elternteilen aufbauen können; dort wo das nicht der Fall ist, ist die Anzahl auffälliger Kinder besonders groß.Eben. Daher hat die Gemeinschaft in Form des Gesetzgebers das Umgangsrecht auch zur Pflicht dem Kind gegenüber erklärt!
Zitat:Das obige Zitat aber ist eine Argumentation, mit der man Väter leichter entsorgen kann - und wohl der Versuch von @LD sich selbst zu beruhigen.Ein - wie mir scheint - in diese Form ungeeigneter Versuch.
Insofern halte ich es nicht nur für legitim, sondern für geboten, für und mit dem TO nach Wegen zu seinen Kinder zu suchen und ihm Alternativen mit Nachdruck anzubieten.
S.