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Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung
Lieber Tobi,

neben deiner Fähigkeit mit zahlen zu jonglieren solltest du vielleicht auch einmal lesen lernen. Das sind Fähigkeiten, die sich hervorragend ergänzen.

Der Mensch vom Jobcenter möchte von dir Angaben haben um den Unterhalt unter Umständen zu deinen Gunsten berechnen zu können. Laut Schreiben hast du sie nicht gemacht.
Jetzt willst du dich darüber beschweren, dass abzugsfähige Posten nicht berücksichtigt werden, obwohl du die enttsprechenden Angaben gar nicht gemacht hast.

Zitat:Welche abzugsfähige Belastungen machen Sie geltend?



Weil du diese Angaben nicht gemacht hast, scheinbar, sondern nur deine Einkommensnachweise abgegeben hast, kann natürlich auch nur eine Berechnung auf Grundlage deiner eingereichten Daten erfolgen, über die du dich jetzt sinnloser Weise in ausfälligem Tonfall beschweren willst.

Da fehlt doch jetzt etwas die Logik oder nicht, Herr Fachinformatiker?

Zitat:Handelt es sich um ein Arbeitnehmerdarlehen?

Der nette Mensch vom Jobcenter denkt ausnahmsweise einmal mit - häufig genug tun sie es nicht - und du willst ihn dafür bepöbeln. Das ist meiner Ansicht nach eine ganz schlechte und kontraproduktive Vorgehensweise, die teilweise rechtlich auch nicht haltbar ist.

Der Unterhaltsberechtigte hat selbstverständlich Auskunftsansprüche auf dein gesamtes Einkommen. Dazu zählen auch Einkünfte aus Kapitalerträgen, Einkünfte aus Verpachtung oder Vermietung oder sonstiges.

Lass dir hier keinen Blödsinn einreden. Das wird nur teuer, anstrengend und nervenaufreibend für dich. Die meisten die sich hier zu Wort melden haben nicht annähernd die Kompetenz, die sie gerne hätten und die sie hier gerne vortäuschen.

Also schick diesen mistigen Fragebogen ab und gut ist es oder erkläre in schriftlicher Form, dass du abgesehen von deinem Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte hast sondern stattdessen noch berufsbedingte Aufwendungen, die in Abzug zu bringen sind.

Es geht dir doch um deine Ruhe, wenn ich das richtig verstanden habe. Also verhalte dich kooperativ. Sich mit dem Jobcenter anzulegen wird das Gegenteil bewirken. Stichwort Bußgeldverfahren u.a.

Was hier tatsächlich kritisch ist, ist deren Ansinnen dich für die Vergangenheit heranziehen zu wollen. Dem musst du natürlich mit aus diesem Thread alt bekannten Argumenten entgegentreten.
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RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von blue - 22-08-2014, 21:18
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 23-08-2014, 22:31
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 23-08-2014, 22:57
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 23-08-2014, 23:12
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 24-08-2014, 10:32
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von Nappo - 27-09-2014, 15:35
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 27-09-2014, 18:38
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 27-09-2014, 22:27
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 28-09-2014, 10:18
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 28-09-2014, 16:11
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 28-09-2014, 16:16
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 28-09-2014, 16:46
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von blue - 18-02-2015, 00:12
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von Bereschit - 20-05-2015, 22:23
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 21-05-2015, 02:53
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von Bereschit - 21-05-2015, 08:40
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von Bereschit - 21-05-2015, 10:12
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 21-05-2015, 11:42
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von the notorious iglu - 21-05-2015, 12:16
RE: Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung - von Bereschit - 21-05-2015, 21:13

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