20-05-2015, 20:08
(20-05-2015, 17:45)tobi1983 schrieb: Meine Fragen an euch:
1.) Muss ich den Fragekatalog ausfüllen?
2.) Muss ich der überhaupt Antworten, da ja bereits ein Titel besteht und ich meine Auskunftspflicht mit Übersendung der Einkommensnachweise erfüllt habe?
3.) Es gibt Steuerrückerstattungen, die von meinem Nebengewerbe (gewollter Verlust) herbeiführen. Den Verlust darf ich ja nicht abziehen, die Steuererstattungen werden aber angerechnet?! Ergibt für mich keinen Sinn irgendwie.
4.) Geht es die was an, für was 200 Euro von meinem Nettoeinkommen abgezogen werden? (Mitarbeiterkredit fürs Auto).
5.) Können die überhaupt ein Zwangsgeld über mich verhängen? Ich bin weder Kunde noch ist das eine Behörde.
1.) Nein
2.) Wenn deine Auskunft den üblichen Anforderungen genügt, nein.
3.) Steuerersparnisse die sich aus nicht anerkannten Ausgaben ergeben, sind nicht zu berücksichtigen.
4.) Ja. Mitarbeiterkredit für ein Auto ist dein Problem
5.) Tun sie das denn?