18-02-2015, 12:11
(18-02-2015, 11:58)p__ schrieb: Kostenrisiko vor Gericht für Option 2: Gar nix, wenn das Jugendamt keine Lust auf eine Klage hat. Thema erledigt, das wäre Option 2.1. Ansonsten wahrscheinlich deine Anwaltskosten, wenn der Richter die Kosten "gegeneinander aufhebt" plus Gerichtsgebühren. Zusammen rund 650 EUR. Oder weniger, wenn du obsiegst und der Richter die Gegenseite zahlen lässt, Wahrscheinlichkeit für so einen Kostenbeschluss aber gering. Gegenseite ist Jugendamt/Beistand, kein Anwalt. Streitwert noch 2000 EUR, schliesslich fordert das Jugendamt nachweislich nicht mehr alles, sondern rund 2000 EUR.
Irgendwie raff ich das nicht. Wieso rechnest du mit 2000 Euro Streitwert? Das ist ein Angebot/Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Grund genommen wollen die schon noch 8000 Euro und das wird doch der Streitwert sein, oder Irre ich mich jetzt da?!