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Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung
#79
(28-09-2014, 10:38)p schrieb:
(28-09-2014, 09:54)tobi1983 schrieb: Ich bin aber lediglich bereit dazu den ab meiner Kenntnis von dem Kind zu bezahlen, also ab Januar.

Ein Detail hast du noch nicht beantwortet. Stimmt das so?:

Geburt bis Januar 2014 - strittig und im Mahnbescheid enthalten.
Januar bis Mai - ???
Mai bis jetzt - nicht strittig, du zahlst seit Mai laufenden Unterhalt.

Es geht mir jetzt um Januar bis Mai. Hast du das Geld dafür bezahlt? WENN du nicht bezahlst hast, würde ich diesen Betrag wie schon in den früheren Postings geraten bezahlen. Es wäre dumm, wenn du diese Forderung anerkennst, aber nicht bezahlst und die jetzt auch im Mahnbescheid drin ist. Das erhöht nur die Kosten für alles. Konzentriere dich nur auf "Geburt bis Januar", hier sind deine Chancen viel besser.
Ich habe denen mehrmals das angeboten den Betrag zu zahlen, ohne Reaktion. Die Mahnung ging über den ganzen Betrag und nicht nur von Januar bis Mai. Da ich der Mahnung widersprochen habe, da die so falsch ist, hätten Sie eine neue erstellen müssen für den nicht strittigen Betrag. Das ist zumindest meine Auffassung. Wenn die natürlich einen Mahnbescheid über alles machen ist das nicht mein verschulden. Mehr als sagen ja, ich zahl die Summe aber bitte erstmal Rechnung / Mahnung darüber erstellen kann ich ja wohl nicht. Da es mir nicht möglich ist diese Summe auf einmal zu bezahlen bat ich um Stundunge, keine Reaktion. Ergo wird es aufden Mahnbescheid hinaus laufen, dem ich dann teilweise (oder ganz) widerspreche. Werde das dann mit meinem anwalt besprechen.
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