28-09-2014, 09:54
(27-09-2014, 22:27)the notorious iglu schrieb: Ja, was wollen die denn haben und wer ist dann er?Na die wollen den Unterhaltsvorschuss seit Geburt an zurück, in etwa 7700 Euro. Ich bin aber lediglich bereit dazu den ab meiner Kenntnis von dem Kind zu bezahlen, also ab Januar. Mit Er ist der Typ gemeint der nicht locker lässt. "Er" verdreht hier Gesetzestexte und erlässt einen Mahnbescheid. Und "Er" ist vom "Landesamt für Finanzen - Dienstelle XY". Vermutlich da die Kommune zu klein und unwissend ist wird das an die nächst größere Stelle weitergegeben.
Unterhaltsvorschuss treibt die Kommune ein und nicht das Land. So oder so, ist es der gleiche Sachverhalt.
In diesem Thread dreht es sich ausschließlich um den UVG vom Jugendamt... wenn man nur "meine" letzten posts in diesem Thread anschaut wird einen eigentlich klar worum es sich eigentlich dreht.