So, pünktlich zum wochenende Post bekommen das man nun einen Mahnbescheid beantragt hat. Er bezieht sich als Erklärung auf das erste Schreiben, er ist davon offensichtlich überzeugt mit seiner Rechtsauslegungn recht zu haben... Brauch ich für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid (wenn er denn kommt) schon einen Anwalt oder kann ich den alleine ausfüllen (da ja auch unstrittige Forderungen dabei sind).
Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung
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