Ich würde die "Rückstandsberechnung" erst mal zurückweisen - der Höhe und dem Grunde nach - und wegen unbilliger Härte - und die Aufnahme der Zahlung von 133 (da ist auch, nicht ohne Grund, die einzige Zahlfrist in dem Schreiben) ab 1.6. ankündigen und vornehmen (mit jeweils Bezeichnung des Bestimmungs-Monats) Also: "Kindesunterhalt NAME Juni 2014 Kürzel des Amtes"
Sie versuchen es halt. Immer wieder fängt ein dummer Vater mit voreiliger Ratenzahlung an, und hängt dann drin.
Klar wirst du Jan-Mai irgendwann zahlen müssen. Also Betrag zurücklegen. Wahrscheinlich auch irgendwann die Differenz auf den "vollen" KU, wenn ich das Einkommen richtig in Erinneung habe. Aber erst nach Klärung der anderen Rückstände.
Sie versuchen es halt. Immer wieder fängt ein dummer Vater mit voreiliger Ratenzahlung an, und hängt dann drin.
Klar wirst du Jan-Mai irgendwann zahlen müssen. Also Betrag zurücklegen. Wahrscheinlich auch irgendwann die Differenz auf den "vollen" KU, wenn ich das Einkommen richtig in Erinneung habe. Aber erst nach Klärung der anderen Rückstände.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #