(27-05-2014, 21:47)sorglos schrieb: Den Anwalt von deiner EX musst du in der Sache nie nicht anrufen! Laß das einfach.Ich bleibe dabei.
Mach´s wie @wackelpudding vorschlägt. Laß es das Gericht dem Anwalt mitteilen. Es wird dann sicher auch sinnvolle Hinweise an beide Parteien geben.
@wackelpudding
§7 Abs 1 UVG - Auskunftsanspruch ist neben und unabhängig von dem Zahlungsanspruch übergegangen, schwammige Begründung "Durchführung des Gesetzes"
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #