Die Unterlagen musst du einreichen, es sei denn der Notar hat deine unterlagen geprüft und die Info an den Unterhaltsberechtigten weiter gegeben (normal sicher nicht so)
Denn nur anhand der Unterlagen kann der Unterhaltsberechtigte die Höhe des Unterhalts berechnen/bestimmen und ist damit in der Lage zu prüfen, ob er durch den von dir gelieferten Titel befriedigt ist.
Den Fragebogen selbst MUSST du nicht ausfüllen, sondern es ist dir überlassen wie du konform zum Gesetz Auskunft zu deinen wirtschaftl. Verhältnissen gibst.
Insbesondere wenn du kein Mangelfall bist, sind Angaben zu deiner Partnerin/deinen Wohnverhältnissen nicht zu erteilen.
Denn nur anhand der Unterlagen kann der Unterhaltsberechtigte die Höhe des Unterhalts berechnen/bestimmen und ist damit in der Lage zu prüfen, ob er durch den von dir gelieferten Titel befriedigt ist.
Den Fragebogen selbst MUSST du nicht ausfüllen, sondern es ist dir überlassen wie du konform zum Gesetz Auskunft zu deinen wirtschaftl. Verhältnissen gibst.
Insbesondere wenn du kein Mangelfall bist, sind Angaben zu deiner Partnerin/deinen Wohnverhältnissen nicht zu erteilen.