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KU-Anpassung
#3
Ein in mehreren Aspekten ungewöhnlicher Fall.
Schon die Auskunft hätte ich nicht gegeben. Das war nur ein Türöffner-Trick, um den Unterhalt neu zu berechnen. Andererseits ist bei gemeinsamer Betreuung generell Auskunft und eventueller Unterhalt gar nicht von Elternteilen geltend zu machen, weil die alleinige Vertretung des Kindes nicht möglich ist. Wenn überhaupt, dann muss das aufgrund der Interessenkonflikte ein Verfahrenspfleger des Kindes tun.

Die notarielle Vereinbarung ist weiter bindend. Um sie durchsetzen, muss sie aber vollstreckbar gemacht werden, was gegen den Willen der Ex vor Gericht passieren muss. Dort wird die Geschichte mit einem Verfahrenspfleger wieder aufgedröselt und es kann gut sein, dass am Ende keiner der Eltern mehr Ausgleiche bezahlen muss. Unter diesen Umständen würde ich im jetzigen Stadium der Sache und falls du es dir finanziell leisten kannst das alles sein lassen und die geringere Summe ohne weitere Zugeständnisse hinnehmen. Ändere den Notartitel auch nicht, wenn du dazu aufgefordert wirst.
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KU-Anpassung - von Andreas - 22-05-2014, 18:31
RE: KU-Anpassung - von sorglos - 22-05-2014, 19:42
RE: KU-Anpassung - von p__ - 22-05-2014, 19:50
RE: KU-Anpassung - von Nappo - 22-05-2014, 20:52
RE: KU-Anpassung - von Andreas - 22-05-2014, 22:33
KU-Anpassung - von CheGuevara - 22-05-2014, 22:36
RE: KU-Anpassung - von p__ - 22-05-2014, 22:41
RE: KU-Anpassung - von wackelpudding - 22-05-2014, 23:33
RE: KU-Anpassung - von sorglos - 23-05-2014, 11:03
RE: KU-Anpassung - von wackelpudding - 23-05-2014, 11:53
RE: KU-Anpassung - von resistance01 - 23-05-2014, 10:16
RE: KU-Anpassung - von Andreas - 23-05-2014, 12:17

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