Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen
#8
Diese triviale Sätze äussert aber nicht ein OLG-Richter, sondern ein vor über drei Jahren pensionierter OLG-Richter. Der lange Jahre selbst Täter war, er hat Familienrichter ausgebildet, Kommentare geschrieben, darunter einen fürs BGB. Zuletzt war er Vorsitzender des 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts Naumburg, was in diesem Hause für ein Geist herrscht, dürften die meisten hier wissen, die damit verbundenen Stichworte "Rechtsbeugung" und "Görgülü" sind sicher bekannt.

Wie er ganz richtig schreibt, ist es nicht der BGH, der hier Grenzen gesetzt hat, sondern das BVerfG hat in mehren Entscheidungen ein paar Sachen klargestellt. Das "klargestellt" bedeutet aber auch nur, dass Dinge, die längst in den Leitlinien einiger OLGs festgelegt waren, nun grundsätzlich anzuwenden sind. Zumindest, bis der nächste Richter auf eine neue unterhaltsmaximierende Schliche verfallen ist. Inhaltlich ist also auch keine Leistung oder Rechtsentwicklung des BVerfG oder gar BGH, sondern die Korrektur des Versagens des gesamten Systems, das es nicht mehr auf die Reihe kriegt, wenigstens den Anschein einer einheitlichen Rechtssprechung im Land aufrechtzuerhalten.

Am eigentlichen Irrwitz, nämlich dem gesprochenen Recht überhaupt Fiktionen statt Tatsachen zugrundezulegen, übt niemand von den Beamten-Robenständern Kritik.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen - von p__ - 09-03-2009, 17:45

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste