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OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen
#5
Der beste Satz aus diesem Urteil:

Zitat:Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass wegen hoher Arbeitslosigkeit, mangelnder Ausbildung, fortgeschrittenen Alters oder sonstiger ungünstiger Bedingungen trotz gehöriger Bemühungen keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, existiert nicht.

Soll heissen, wird auch nie exsistent werden, weil sonst muesste man den Unterhalt irgendwann mal doch runtersetzen. Das wird nie passieren denn selbst ein Krueppel muss im Regimestaat Deutschland arbeiten wenn er Kinder hat und auch der wird zum Mindestunterhalt verdonnert werden!

Was fuer ein krankes Land mit den Huren des Staates, den Richtern, die nie entazifiziert wurden.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen - von gleichgesinnter - 07-03-2009, 11:28

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