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KM lässt die Haare der Tochter bleichen!
#15
Zitat:Gericht: AG Monschau
Entscheidungsdatum: 31.03.2003
Aktenzeichen: 6 F 107/02

Der zur Gewährung des Umgangs verpflichtete Elternteil hat das Kind für die Dauer des Umgangs, d.h. während der Besuchswochenenden und der Ferienzeit mit ausreichender und angemessener Kleidung und den darüber hinaus von dem Kind benötigten Gegenständen auszustatten. Der vom Umgangsberechtigten geleistete Unterhalt dient insoweit auch dem Kauf von Kleidung für das Kind. Der Umgangsberechtigte ist jedenfalls nicht verpflichtet, seinerseits Kinderkleidung anzuschaffen oder, falls er solche für das Kind vorhält, zusätzlich künftige Kleidung zu besorgen, wenn die bei ihm vorhandene Kleidung dem Kind nicht mehr passt.

Tenor

1.) Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Kinder O. und K. anläßlich der im Rahmen des Umgangsrechts des Antragstellers stattfindenden Besuche der Kinder O. und K. bei dem Antragsteller auszustatten mit jeweils sauberen, in den Größen – soweit Kleidungsstücke betroffen sind – passenden und unbeschädigten 2 Unterhosen, 2 T-Shirts, 1 Sweatshirt, 1 Jacke, 2 Paar Socken, 1 Zahnbürste, 1 Unterhemd, 1 Pullover, 2 Hosen, 1 Paar Schuhe, 1 Schlafanzug und 1 Stofftier.

2.) Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Kinder O. und K.s anläßlich eines 3-wöchigen Urlaubs mit dem Antragsteller auszustatten mit jeweils sauberen, in den Größen – soweit Kleidungsstücke betroffen sind – passenden und unbeschädigten 3 langen Hosen, 5 T-Shirts, 2 dicken Pullovern, 2 Unterhemden, 1 Badehose, 1 Regenjacke, 1 Paar Sandalen, 1 Paar festen Schuhen, 1 Sonnenhut bzw. 1 Sonnenkappe, 1 Zahnbürste, 1 Auslandskrankenschein, 1 Krankenversicherungskarte, den notwendigen Medikamenten, 3 kurzen Hosen, 3 Sweat-Shirts, 5 Unterhosen, 5 Paar Socken, 1 Paar Gummistiefeln, 1 Jacke, 1 Paar Strandschuhen, 2 Schlafanzügen, 2 Stofftieren, 1 Kinderausweis und 1 Sonnenbrille, das Kind Jens jeweils darüber hinaus auszustatten mit einer Ersatzbrille und mit Augenpflastern.

3.) Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4.) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Anordnungen wird der Antragsgegnerin ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 EUR angedroht.

Nicht neu, nicht originell. Das ist das erste Google-Ergebnis. Wer mehr will, soll sich die Mühe selbst machen.
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RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 20:52
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:00
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:08
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:19
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:30
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 21:46
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 22:01
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 22:13
RE: KM lässt die Haare der Tochter bleichen! - von the notorious iglu - 19-05-2014, 22:57

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