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KM lässt die Haare der Tochter bleichen!
#1
Hallo zusammen,

nach langer Zeit ist mir mal wieder eine Gegebenheit gehörig gegen den Strich gegangen.
Nachdem ich mich ja resignierend und gedemütigt mit den bisherigen Umgangszeiten abgefunden habe, kommt jetzt wieder mal ein wenig Störfeuer von meiner Exfrau.
Am Freitag, als ich meine Kleine zum Empfang abholte fiel mir auf, dass sie statt normale Strassenschuhe nur Hausschuhe anhatte.
Die Antwort kam prompt! " Mama sagt, das passt schon so!"
Doch der Umstand, dass einem neunjährigen Kind die Haare (großflächige Strähnen) gebleicht wurden, macht mich fassungslos.
Ich finde es ungeheuerlich, dass meine Ex weiter macht was sie will und ich als Depp und Zahler zuschauen soll.
Ist meine Aufregerei umsonst?

Allen eine schöne Woche
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#2
Nein. Bleichen ist nicht ohne und gesundheitsschädlich!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
(19-05-2014, 13:26)Knecht schrieb: Hallo zusammen,

Ich finde es ungeheuerlich, dass meine Ex weiter macht was sie will und ich als Depp und Zahler zuschauen soll.
Ist meine Aufregerei umsonst?
Ja, die ist umsonst.

Die Frisur des Kindes ist keine Angelegenheit, für die eine Zustimmung beider Erziehungsberechtigter erforderlich ist. Strähnen sind auch nichts, was nicht irgendwann wieder 'rauswächst.

In der Klasse meiner Tochter (zwei Jahre älter als Deine) sind auch ein paar Mädchen (und auch ein Junge), die eine oder ein paar Strähnen im Haar haben. Ich persönlich würde das bei meiner Tochter zwar auch nicht wollen. Aber ich habe auch das Glück, dass ich mir mit meiner Ex darin einig bin.

Rechtlich hast Du natürlich bei solchen Bagatellen keine Möglichkeit.
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#4
Mein Tip: Immer ein paar Klamotten plus Schuhe bereit haben, Deine Tocher kann ja auch mal in eine Pfuetze tapsen oder sich sonstwie nass und/oder dreckig machen. Wg. den Haaren: Wie Raid schon geschrieben hat, ignoriere es einfach.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Hallo Knecht.

Vermutlich nur einige Stränchen getönt. Nix Schlimmes worüber DU Dir graue Haare wachsen lassen solltest. Big Grin

Hier Tipps aus Skippers Backskiste voller paradoxer Strategien:
Big Grin

Zu Haaren...
Freu Dich über die Experimentierlust des Kindes und mach einfach mit. Vielleicht steht Dir sowas ja auch.Wink

Zu Klamotten...
Einfach für Deinen Bereich selbst besorgen... mit Kind zum Trödelmarkt und preiswert hippe Sachen shoppen.

Mach aus der 'Not' eine Tugend.

S.
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#6
(19-05-2014, 19:44)Skipper schrieb: Zu Klamotten...
Einfach für Deinen Bereich selbst besorgen... mit Kind zum Trödelmarkt und preiswert hippe Sachen shoppen.

Mach aus der 'Not' eine Tugend.

S.

So weit kommt das noch. Das mahnt man ein oder zweimal an und dann setzt es einen Ordnungsgeldantrag.
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#7
Um ein guter coach werden zu können, wirst Du noch viel lernen müssen, lieber Timo.Wink

S.
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#8
Dann mach du es doch, wenn du so toll bist und deine Ratschläge so toll funktionieren.
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#9
ALLE meine Tipps sind aus der Praxis und für Praxis, sind vielfach erprobt und haben sich bewährt usw.
Smile
S.
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#10
Und meine nicht? Ich bin selbst so verfahren und es hat wunderbar geklappt. Leider bist du uns immer den Nachweis schuldig, dass es klappt. Beweisen ist über das Internet sowieso immer schlecht, aber auch mit Beispielen und Glaubhaftmachungen bist du sehr geizig. In den Orkus quatschen kann jeder. Das ist keine Kunst.

Keine Mutter will sich in einem Gerichtsantrag vorwerfen lassen, dass sie das Kind in unzureichender Kleidung losschickt, zumal im Winter. Da haben die keinen Spaß dran. Die Mutter meines Kindes hatte den jedenfalls nicht.
So oder so. Mein Sohn ist seither doppelt und dreifach mit Kleidung ausgestattet, was für mich natürlich zur Folge hat, dass ich mehr schleppen muss. Aber irgendetwas ist ja immer.
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#11
Ordnungsgeldantrag...wegen eigenwilliger Schuhe...

Ich glaub, es hackt. Undecided

S.
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#12
(19-05-2014, 13:26)Knecht schrieb: Ist meine Aufregerei umsonst?

Sie ist verständlich, konzentriert sich aber auf ein Feld, das nicht wesentlich ist und auf dem es nichts zu gewinnen gibt. Ein typisches Nebenthema, das unsere Exen auch gerne mit absichtlichen Provokationen beackern.

Rechtlich ist die Lage klar: Haarsträhnen und angeblich schlechtes Schuhwerk entziehen sich in der Praxis einer von dir probierten Einflussnahme mit rechtlichen Mitteln.

Du musst also wohl oder übel damit zurechtkommen, wie einige Andere schon geschrieben haben. Vor allem die Kleidersache ist uralt, der Standardtip ist das was Skipper und Kay vorgeschlagen hat, steht auch in der faq. Macht übrigens Spass, bei Kinderkleiderbasaren was gemeinsam zu kaufen, Spielzeug gibts da auch, anschliessend Kuchen essen.
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#13
Nee, bei der Mutter hackt es, die ihr Kind nicht in ordentlicher Kleidung aus dem Haus gehen lässt und bei Leuten, die das nicht verstehen wollen.

Wer sich das bieten lassen will, kann das ja machen. Ich gehöre nicht zu der Gruppe. Die Mutter erhält das Kindergeld und womöglich Unterhalt. Davon hat sie das Kind, auch zum Umgang, angemessen einzukleiden. Das ist ständige Rechtsprechung.
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#14
(19-05-2014, 21:19)iglu schrieb: Das ist ständige Rechtsprechung.

Aktenzeichen eines Beispiels? Einen Fall, in dem eine Mutter deswegen zu Ordnungsgeld verurteilt wurde, würde ich liebend gerne in faq und Urteilssammlung aufnehmen.
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#15
Zitat:Gericht: AG Monschau
Entscheidungsdatum: 31.03.2003
Aktenzeichen: 6 F 107/02

Der zur Gewährung des Umgangs verpflichtete Elternteil hat das Kind für die Dauer des Umgangs, d.h. während der Besuchswochenenden und der Ferienzeit mit ausreichender und angemessener Kleidung und den darüber hinaus von dem Kind benötigten Gegenständen auszustatten. Der vom Umgangsberechtigten geleistete Unterhalt dient insoweit auch dem Kauf von Kleidung für das Kind. Der Umgangsberechtigte ist jedenfalls nicht verpflichtet, seinerseits Kinderkleidung anzuschaffen oder, falls er solche für das Kind vorhält, zusätzlich künftige Kleidung zu besorgen, wenn die bei ihm vorhandene Kleidung dem Kind nicht mehr passt.

Tenor

1.) Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Kinder O. und K. anläßlich der im Rahmen des Umgangsrechts des Antragstellers stattfindenden Besuche der Kinder O. und K. bei dem Antragsteller auszustatten mit jeweils sauberen, in den Größen – soweit Kleidungsstücke betroffen sind – passenden und unbeschädigten 2 Unterhosen, 2 T-Shirts, 1 Sweatshirt, 1 Jacke, 2 Paar Socken, 1 Zahnbürste, 1 Unterhemd, 1 Pullover, 2 Hosen, 1 Paar Schuhe, 1 Schlafanzug und 1 Stofftier.

2.) Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Kinder O. und K.s anläßlich eines 3-wöchigen Urlaubs mit dem Antragsteller auszustatten mit jeweils sauberen, in den Größen – soweit Kleidungsstücke betroffen sind – passenden und unbeschädigten 3 langen Hosen, 5 T-Shirts, 2 dicken Pullovern, 2 Unterhemden, 1 Badehose, 1 Regenjacke, 1 Paar Sandalen, 1 Paar festen Schuhen, 1 Sonnenhut bzw. 1 Sonnenkappe, 1 Zahnbürste, 1 Auslandskrankenschein, 1 Krankenversicherungskarte, den notwendigen Medikamenten, 3 kurzen Hosen, 3 Sweat-Shirts, 5 Unterhosen, 5 Paar Socken, 1 Paar Gummistiefeln, 1 Jacke, 1 Paar Strandschuhen, 2 Schlafanzügen, 2 Stofftieren, 1 Kinderausweis und 1 Sonnenbrille, das Kind Jens jeweils darüber hinaus auszustatten mit einer Ersatzbrille und mit Augenpflastern.

3.) Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4.) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Anordnungen wird der Antragsgegnerin ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 EUR angedroht.

Nicht neu, nicht originell. Das ist das erste Google-Ergebnis. Wer mehr will, soll sich die Mühe selbst machen.
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#16
Ja, schön. Das war nur nicht die Frage. Vollmundige Drohungen vom Gericht habe ich selber stapelweise. Wo wurde das tatsächlich einmal nach Verletzung eingezogen? Wegen einem Paar falscher Schuhe?
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#17
Machen wir es einfach kurz. Du hast wie immer Recht. Es gibt keine andere Möglichkeit, als das Kind selbst parallel einzukleiden und einen Kleiderschrank mit zur Übergabe zu schleppen und man muss das unwidersprochen hinnehmen, wenn das Kind zum Umgang in Pantoffeln herausgegeben wird anstatt in wetterfestem und angemessenen Schuhwerk.

Bin ich eine Urteilsdatenbank?
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#18
Meine Guete Timo, wen willst Du mit so einer Einstellung eigentlich beraten? Da ist kein Rat meiner Meinung nach besser.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#19
Mit giftiger Ironie ist niemand geholfen.
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#20
Also noch einmal, vielleicht etwas ausführlicher, zum Mitlesen. Ich hatte das Problem so oder so ähnlich in verschiedenen Formen.
Mir wurde schon die Mitgabe von Windeln verweigert, von Kleidung und von anderen Dingen. Und ich habe die Dinge mit Sicherheit nicht selbst besorgt. Sondern Dinge wie diese getan, und danach waren die Probleme jedes Mal erledigt.

Zitat:Seit geraumer Zeit stellt der Antragsteller fest, dass Frau xxx den gemeinsamen Sohn nicht mit der notwendigen wetterfesten Kleidung für die Umgangskontakte ausstattet. Mal fehlt eine Regenjacke und mal fehlt eine Regenhose. Um es kurz zu machen: Es fehlt immer etwas.
Auf Nachfrage erklärte die Antragstellerin, dass sie nach einer eigens angelegten Packliste die Kleidung und sonstigen Notwendigkeiten des gemeinsamen Sohnes zusammenstelle. Der Antragsteller hat nicht abschließend zu bewerten, ob der Fehler in der Packliste oder in Frau Schmid selbst liegt. Letztlich kann es auch dahinstehen, da es dem Antragsteller auf das Ergebnis ankommt.
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob die Antragsgegnerin den gemeinsamen Sohn auch ohne angemessene Kleidung in die Kindertagesstätte schickt oder sie ihn auf andere Weise ungeschützt der Witterung aussetzt, während er seine Zeit bei ihr verbringt.
Jedenfalls wurde bereits zu früheren Gelegenheiten besprochen, dass die Antragsgegnerin den gemeinsamen Sohn mit wetterfester Kleidung zu den Umgangsterminen auszustatten habe.
Zunächst ist der Antragsteller zwar zu Gunsten Frau xxx davon ausgegangen, dass es sich beim Fehlen einzelner Kleidungsstücke um ein Versehen oder Zufälle handle. Angesichts der auffälligen Häufung der Vorfälle mag der Antragsteller auch nicht mehr recht von Zufällen ausgehen, zumal die Antragsgegnerin bereits in der Vergangenheit die Mitgabe von Windeln zu den damals stundenweise stattfindenden Umgangskontakten mit dem Hinweis, der Antragsteller solle den gemeinsamen Sohn doch im Drogeriemarkt wickeln, verweigerte, um den Antragsteller zu schikanieren.

Beweis:

Stellungnahme Mitarbeiterin des ASDs Neumünster Frau xxx.

Des Weiteren äußerte Frau xxx die Ansicht, dass der Antragsteller Kleidungsstücke für xxx besorgen solle, als der Antragsteller sie auf ausreichend Wechselkleidung ansprach.

Es ist überdies anzumerken, dass der Antragsteller aus der Erfahrung der Beziehung mit Frau xxx, die immerhin über ein Jahrzehnt andauerte, weiß, dass wenn es um ihre Belange geht, sie durchaus in der Lage ist, alles Mögliche bis ins kleinste Detail zu planen und umzusetzen. Leider nur, wenn es um ihre Belange geht. An grundsätzlichen, intellektuellen Defiziten auf Seiten der Antragstellerin kann das Fehlen wetterfester Kleidung jedenfalls nicht gelegen haben.

Darüber hinaus haben auch andere Gegenstände - darunter Spielzeug, das der Antragsteller dem gemeinsamen Sohn etwa zu Geburtstagen schenkte und die er dem Sohn guten Vertrauens gegenüber der Mutter mitgab - nicht wieder ihren Weg in den Haushalt des Antragstellers zurückgefunden.

Bereits im letzten Winter war der Antragsteller gezwungen, kurzfristig während eines Umgangstermins seinem Sohn Handschuhe zu kaufen, da die Antragsgegnerin es trotz Minusgraden versäumte, dem gemeinsamen Sohn Handschuhe mitzugeben.

[...] da die Möglichkeiten des Antragstellers und seines Sohnes, den Umgang wahrzunehmen, unter den Witterungsbedingungen des Herbsts und Spätherbsts ohne wetterfeste Kleidung unverhältnismäßig eingeschränkt werden – simple, alltägliche Aktivitäten wie der Besuch eines Spielplatzes werden geradezu unmöglich gemacht - unzulässig in die Rechte von Sohn und Vater wider §§1684 und 1687 BGB eingegriffen wird und vor Allem, da der gemeinsame Sohn ohne wetterfeste Kleidung einem erheblichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt ist. Der gemeinsame Sohn ist seit der Trennung zum Leidwesen des Antragstellers ehedem „dauerkrank“.
Aufgrund der Entfernung, die die Antragsgegnerin zwischen Vater und Sohn gebracht hat, besteht im Rahmen des Umgangs die Notwendigkeit einige Zeit an Bushaltestellen und Bahnhöfen zu verbringen. Auch in Neumünster muss zur Wohnung des Antragstellers eine gewisse Wegstrecke zurückgelegt werden. Schon deshalb ist eine wetterfeste Bekleidung zwingend geboten.

Man muss es natürlich nicht machen, man kann sich auch alles gefallen lassen und dann seitenweise Threads vollweinen, dass sich nie etwas ändert. Es kam gar nicht zur Verhandlung, so schnell war die Sache vom Tisch.

Zitat:Mit giftiger Ironie ist niemand geholfen

Mit gehässigem Klugscheißen auch nicht.
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#21
Timo.

In dem verlinkten Fall ging es wohl um eine Kleidungs-Radikalverweigerung, die den Umgang ansich gefährdet. Das ist eine andere Dimension, als mal leichtes Schuhwerk anzuhaben.

Meine Kids sind auch schon leicht bekleidet ins Auto gestiegen, weil es ihnen für die bevorstehenden 500km so einfach bequemer war. In ihren Rucksäcken hatten sie alles Nötige, aber nicht gerade das Beste und Geschmackvollste, hatten aber auch schon mal ihr Equipment vergessen.

Dahinter muß nicht immer gleich eine böse Ex stecken, das kann im Übrigen auch pädagogisches Kalkül sein. Kinder sollten auch lernen, sich auf solche Reisen angemessen vorzubereiten. Von einem 9-jährigen kann man das durchaus erwarten. Wenn dann die spannende Nachtwanderung oder das Strandfeuer wegen des fehlenden Schuhwerks ausfallen muß...

Irgendwann bin ich mit meinen Kids mal auf 'm Diakonie-Weihnachtsbasar gewesen und sie haben säckeweise coole Sachen mitgenommen.

Das hat auch zu einer eigenen Note, zu einer besonderen Identifikation ihres Lebens bei mir geführt. Das olle Zeugs von der Mutter blieb im Koffer.

S.
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#22
Der TO schrieb Hausschuhe und nicht leichtes Schuhwerk. Es geht mir auch weniger um den Fall des TOs als um die Behauptung, man müsse das so hinnehmen und könne nichts machen.

Natürlich kann man. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass man sich den Quatsch spart und die Kinder selbst einkleidet, dann ist es ja in Ordnung. Nicht jeder hat die Mittel und die Einsicht wachsende Kinder parallel zum mütterlichen Haushalt einzukleiden. Und diese Leute beantragen dann die Verhängung eines Ordnungsgeldes.
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#23
Neeiiin.Big Grin

Das kann und MUSS man in dem Alter in die Verantwortung des Kindes legen!!!
UU wird das Kind selbst die Mutter schimpfen, sie solle doch besser aufpassen.
Mutter wird dann sagen: Nö mein lieber Sohn, das ist Deine Reise, mußt selbst passende Sachen einpacken,Du weißt, wo Dein Kleiderschrank ist.

Eine pädagogisch wertvolle Situation, wenn Vater sie zu nutzen weiß und nicht wie von der Tarantel gebissen...
Smile

S.
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#24
Also, irgendwie lässt mich die Sache nicht los. Ich stelle mir die ganze Zeit vor man würde mir mein Kind in Pantoffeln übergeben.Big Grin

Ich glaube, da würde niemand lebend den Bahnhof verlassen.
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#25
Ihr kennt Eure Exen doch und koennt Euch auf die miesen Spiele vorbereiten und sie zu Eurem Vorteil nutzen! Als der Richter damals anordnete, dass mein Sohn wieder bei mir uebernachten sollte, wusste ich genau dass die Hexe ihm nichts mitgeben wuerde. So war es auch, er kam ohne irgendwas nur mit den Klamotten die er anhatte. Da ich mir das schon so gedacht hatte, war ich bestens vorbereitet und hatte dann einfach nur eine kurze und sachliche Mitteilung ans Jugendamt geschickt......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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