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Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung
#10
(19-05-2014, 12:55)Arminius schrieb: Dir bleibt aber im "Notfall" auch noch die möglichkeit die Ratenzahlung des geforderten Gesamtbetrages auf 12 Monate zu strecken.

Sollte das in Deutschland sein.

Das geht aber nur, wenn der Gläubiger das mitmacht. Wenn er nicht
will, dann nicht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung - von Austriake - 19-05-2014, 11:34
RE: Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung - von Sixteen Tons - 21-05-2014, 00:28
RE: Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung - von Nappo - 19-05-2014, 17:37
RE: Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung - von Hasserfuellter - 21-05-2014, 19:19

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