14-05-2014, 13:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-05-2014, 13:53 von Leutnant Dino.)
(14-05-2014, 13:37)p schrieb: Eine Vollstreckung in Arbeitseinkommen hinein ist einfach und schnell, in Österreich nicht anders wie in D.
In Österreich besonders schnell. Der Gläubiger reicht die Titelanerkennung beim Bezirksgericht ein und die machen sofort eine Abfrage bei den Sozialkassen. Das kriegt man nicht mit. Wenn der Brief vom Bezirksgericht kommt, dann ist das Ding schon gelaufen. Die Ösis sind ziemlich gut sortiert.
Man sollte sich wirklich richtig gut vorbereiten und viel lesen. Dann geht die Sache auch glatt ab. [- Verstoß gegen Regel Nr.1,8 -]