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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#49
(24-03-2015, 16:28)p__ schrieb: Sie führt zu Ärger und Unmöglichkeit. Die Zahl der Anzeigen und letztlichen rechtskräftigen Verurteilungen spricht Bände.

@update

STA hat Anklage erhoben. Landgericht lehnte Pflichtverteidiger ab u.s.w

Habe meine "Verhandlung (was auch immer das war?)" hinter mich gebracht.

Wer wissen will wie so eine Verhandlung abläuft findet hier genug Stoff.

STA lehnte Freispruch ab und mein RA lehnte alles andere ab.

Nach der Zeugenvernehmung hat sich der Richter die Show eine Zeitlang angeschaut und dann angeregt das Verfahren nach § 153 StPO zu erledigen.

Bin in der zwischenzeit aus dem Gerichtssaal geflogen.

Mein RA teilte mit wenn die Einstellung nach § 153 StPO aus verfahrensökonomischen Gründen erfolgt und kein Geständnis meinerseits abzulegen ist desweiteren die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen von mir der Staatskasse zur Last fällt würde er sich kurz mit mir zusammenschliessen.

Mein RA meinte wir könnten auf Freispruch gehen aber das ist in diesem Bundesland sehr kritisch und die STA könnte richtig loslegen.Die Entscheidung hat er mir überlassen. Nach fast 3 Jahren hatte ich einfach kein Bock mehr. Und so wie ich die KM kenne gibt Sie mir sicherlich noch die möglichkeit zum OLG zu maschieren.

Kurzum habe dem zugestimmt.

Im übrigen beinahe hätte ich das gelassen weil so ein Urteil/Beschluss habe ich hier oder anderswo noch nicht gelesen.

Leider kann ich nicht weiter ins Detail gehen.
Den Sinn der ganzen Aktion kann ich nicht verstehen erst bekomme ich keinen RA dann wird er mir bezahlt Huh ...§ 153 StPO[wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht].

War mir nicht so das der § 170 eingeführt wurde wegen der Gefährdung der Lebensumstände des Kindes als auch die Allgemeinheit vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln zu schützen ?.

GEHT NIE OHNE EINEN ANWALT IN EINEN §170er PROZESS !!!!!!!!!

Danke f. die vielen Tips die ich hier Lesen konnte und bekommen habe.

Lg

Arminius
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